Hausarzthonorar
Abb. 1: Assistenz- und Oberarztgehälter im Krankenhaus
Die Honorarsituation der niedergelassenen Ärzte ist immer wieder Anlass für heftige Debatten. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung verdienen die niedergelassenen Ärzte "mehr als genug". Auch werden die Krankenversicherer nicht müde dieses regelmäßig in der Presse zu verlautbaren und die Ärzte als korrupte geldgierige Kostentreiber oder Spitzenverdiener darzustellen, die "den Hals nicht voll kriegen" und das soziale Versicherungssystem nur für ihre pekuniären Zwecke ausschlachten. Auch der Stern spricht vom "Jammern auf hohem Niveau" oder vom "Absahnen der Ärzte".
Auf der anderen Seite beklagen Hausärzte seit langem eine nicht angemessene und sogar teils nicht kostendeckende Honorierung ihrer Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse, die überwiegend auf die seit über 15 Jahren bestehende Budgetierung, zurückzuführen ist. Darüberhinaus beklagen Sie seit Jahren die finanzielle Schlechterstellung gegenüber den niedergelassenen Organärzten (Kardiologen, Chirurgen, Augenärzten,..).
Arzthonorar in den Medien
In öffentlichen Diskusionen um Arzthonorare redet man häufig aneinander vorbei und bringt Begriffe und Zusammenhänge durcheinander, dass es einem aus betriebswirtschaftlicher Sicht wehtut. Wenn es der eigenen Sache dient, wird geschönt, Über- oder Untertrieben oder schlecht geredet. Es werden gern Milliardenbeträge zitiert, die für den Außenstehenden wirklich unerhört klingen. Der Vergleich von Äpfeln mit Birnen oder Brutto mit Netto ist dann an der Tagesordnung.
Wenn es um Honorarstatistik geht, so werden in der
Öffentlichkeit immer nur die letzten Jahre
präsentiert, wo es tatsächlich deutliche Zuwächse
für die Ärzte gab.
Laut GKV sind zwischen 2007 und 2010 die GKV-Umsätze von Ärzten und Psychotherapeuten um 4,7 Milliarden Euro gestiegen, was einer jährlichen Steigerungsrate von knapp 6 % entspricht! Dies erfolgte nicht etwa durch Leistungsausweitung der Ärzte, sondern war gewollt. Die große Koalition hatte den Ärzten einen Nachholbedarf zugestanden. Zudem handelt es sich nicht um Arzt-, sondern um Praxisumsätze.

Die Jahre von 1996 bis 2006 werden von der GKV gerne
ausgeblendet. In dieser Zeit stieg trotz
Einführung des Euros der Umsatz der Arztpraxen
nicht. Da aber die Kosten in
diesem Zeitraum stiegen, führte diese Stagnation
zu jährlichen Verlusten. Der Unmut der Ärzte
gipfelte in Bemühungen aus dem KV-Monopol auszusteigen, wie man im Bild oben sieht. Der Umsatz der Ärzte
aus dem GKV-System von 1992 bis 2009 stieg jährlich
um 1,6 %, was etwa der jährlichen Inflationsrate entspricht.
Von exorbitanten Gewinnzuwächsen auf Kosten
des Sozialsystems kann man hier nichtsprechen. Quelle: Pluspunkt KV)
Als
Beispiel wie Statistik für die eigene Sache angepasst wird, zeigt die Darstellung der Honorarentwicklung in der gelben Kolumne. Die Veröffentlichungen der Arzteinkommen in den Medien durch die Krankenkassen hat natürlich folgenden Zweck:
Es soll ein Hinweis darauf sein, wo in Zukunft gespart werden soll. Es ist das Vorspiel der GKV auf die sich in regelmäßigen Abständen anbahnende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben und des daraufhin von der Bundesregierung eingeleiteten Sparkurses, den man dann in neudeutsch als Gesundheitsreform schönredet.
Was ist ein angemessener Verdienst ?
Im Folgenden soll versucht werden, mehr Licht und Objektivität in das kassenärztliche Honorarsystem der (Haus-)ärzte zu bringen.
Dieses muss eindeutig von dem der Krankenhausärzte getrennt werden. Krankenhausärzte sind angestellte Ärzte und werden durch den Marburger Bund als Gewerkschaft vertreten. Die Gehälter werden im Rahmen eines Tarifverfahrens bestimmt (s. Bild oben).
Im Folgenden geht es um selbstständige (Haus-) Ärzte, die fast ausschließlich in der eigenen Praxis tätig sind.
Wie ermittelt man einen angemessenen Verdienst ?
Eine Möglichkeit wäre die, das man die Tätigkeit des Hausarztes mit denen anderer Berufsgruppen vergleicht. Hierbei sollte man verschiedene Kriterien wie Selbstständigkeit, Ausbildungsgrad, Verantwortung, Wochenstundenzahl, besondere Risiken und Belastungen (Hitze, Kälte, Akkord, Schicht- oder Nachtarbeit) berücksichtigen. Diese sollten dem Berufsbild des Hausarztes möglichst nahe kommen.
So macht es keinen Sinn, den Verdienst eines selbstständigen Tischlers mit dem eines angestellten Tischlers zu vergleichen, da der Selbstständige ganz andere Unkosten und Risiken eingeht als der Angestellte. Der selbständige Tischler nimmt Kredite auf und schafft sich seinen Arbeitsplatz selbst. Kosten für Altersvorsorge und Krankenversicherung zahlt er zu 100 % aus eigener Tasche. Auch die soziale Absicherung im Krankheits- oder Invaliditätsfall unterscheidet sich drastisch, obwohl beide den gleichen Beruf haben.
Es gibt Berufe, die eine hohe Verantwortung tragen und dadurch sehr umsichtig handeln müssen. So tragen Piloten einer Passagiermaschine Verantwortung für das Leben der Fluggäste, Politiker beeinflussen mit ihren Entscheidungen den Lebenslauf vieler Menschen. Wie ist dies beim Verdienst zu berücksichtigen ?
Wie sieht der Verdienst der Selbstständigen in Deutschland aus ?
Im Jahr 2008 hat der Stern "die Einkommensliste - 100 Selbstständige im Vergleich" veröffentlicht. Hier wurde der Brutto-Jahresgewinn (aufbauend auf der Steuererklärung von 2005) vor Steuern auf den Monat umgerechnet dargestellt.
Der Hausarzt aus Berlin liegt hier mit einer 65-Stundenwoche, 3 Angestellten bei 4300 €, wobei der Durchschnittsverdienst dieser Berufsgruppe laut Stern bei 8300 € liegen soll. Woher der Stern diesen Durchschnittswert hat und warum dieser Berliner Arzt bei 65 Stunden die Woche so unterdurchschnittlich zur restlichen Berufsgruppe verdient, ist allerdings nicht ersichtlich.
In dieser Verdienstliste liegt der Hausarzt hinter dem Patentanwalt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Immobilienmakler, Physiotherapeut, Heilpraktiker und Innenarchitekt. Die letztgenannten Berufsgruppen weisen in einigen Punkten Ähnlichkeiten hinsichtlich Ausbildungsdauer, Betriebsgröße, Angestelltenzahl, Wochenstundenzahl oder der Art der Berufsausübung mit der des Hausarztes auf.
Das der Hausarzt per se eine Spitzenstellung beim Verdienst unter den Selbstständigen einnimmt, stimmt zumindest nicht. Eine genaue Analyse über die durchschnittliche Höhe und die Angemessenheit des Hausarztverdienstes erlauben diese Zahlen leider auch nicht.
Hier ein Auszug aus der Tabelle:
| Beruf/Gewerbe | Er/Sie verdient (€) (Verdienstspanne) |
Selbständiger, der dem Stern sein Einkommen offengelegt hat |
|---|---|---|
| Vermögensberater | 17.600 (2.500-18.000) |
Heiko Vogler, 38, ist ausgebildeter Energie-Elektrotechniker und machte sich 1990 nach seiner IHK-Prüfung als Vermögensberater in Groß-Umstadt (Hessen) selbständig, beschäftigt zehn Mitarbeiter; 60-Stunden-Woche |
| Wirtschaftsprüfer | 16.490 (6000-18.000) |
Peter Zimmert, 41, studierter Betriebswirt, war in einem Revisionsunternehmen angestellt, seit acht Jahren Partner einer Sozietät in Lübeck mit 15 Mitarbeitern; 50- bis 55-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Unternehmensberater | 15.000 (4.500-20.000) |
Dr. Michael Streng, 39, gelernter Koch, studierte Betriebswirtschaft und arbeitete bei Siemens in Mailand, seit 2002 Unternehmensberater in Erding bei München; 40 Mitarbeiter, 55-Stunden-Woche; verheiratet, drei Kinder |
| Patentanwalt | 15.000 (6.000-75.000) |
Dr. Jan G. Tönnies, 60, studierte Jura, Volkswirtschaft sowie Elektrotechnik mit Diplomabschluss und promovierte in Jura Seit 25 Jahren ist er Patentanwalt in Kiel; 40- bis 60-Stunden-Woche; ein Kind |
| Synchronsprecherin | bis zu 15.000 (ab 2000 aufwärts) |
Iris Artajo, 46, ist Schauspielerin und unter anderem die deutsche Stimme von Penelope Cruz und Juliette Binoche; lebt und arbeitet in Berlin; 40- bis 60-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Druckereibesitzer | 13.500 (-) |
Heinz Wurzel, 53, gelernter Drucker und Diplomingenieur; als kaufmännischer Leiter einer Druckerei in Waiblingen wurde er vor fünf Jahren Mehrheitsgesellschafter, 110 Mitarbeiter; 65-Stunden-Woche; verheiratet |
| Software-Spezialist | 13.000 (-) |
Heinz-Günter Gärtner, 63, war 28 Jahre lang bei IBM, gründete mit 55 Jahren ein Softwareunternehmen in Böblingen, 200 Mitarbeiter; 50-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Rechtsanwalt | 12.500 (3000-75 000) |
Dr. Hans-Jürgen Creutz, 61, nach Jurastudium Rechtsabteilungsleiter in mehreren DDR-Betrieben; machte sich 1985 mit Partnern in Meißen selbständig, 12 Mitarbeiter; 60-Stunden-Woche," verheiratet, zwei Kinder |
| Werbetexterin | 12.000 (-) |
Nina Gollnick, 37, arbeitet in Hamburg und Berlin, zuvor hat sie sieben Jahre lang für die Agentur Springer & Jacoby Ideen entwickelt und Anzeigen getextet, ihr Spezialgebiet: Autos; 60-Stunden-Woche; ledig |
| Sicherheitsdienstinhaber | 10.000 (-) |
Tobias Bunk, 28, war 18 Jahre alt und in der kaufmännischen Ausbildung, als ihn sein Vater zum Chef seiner Sicherheitsfirma in Schorndorf bei Stuttgart machte; 250 Mitarbeiter, 75-Stunden-Woche; ledig |
| Seelotse | 8.750 (8000-9000) |
Dieter Blöchl, 55, hatte nach zwölf Jahren als Matrose und Kapitän keine Lust mehr, monatelang von seiner Familie getrennt zu sein, arbeitet seit 1991 als Lotse; 50-Stunden-Woche; verheiratet, drei Kinder |
| Steuerberater | 8.335 (6000-12 000) |
Achim Schmidt, 52, ließ sich nach dem Abitur zum Steuerberater ausbilden und arbeitet seit 1980 selbständig mit acht Beschäftigten in Mainz; 50-Stunden-Woche; geschieden, vier Kinder |
| Binnenschiffer | 7.750 (-) |
Rainer Pinnow, 46, befährt mit der „MS Moira" die Wasserstraßen Mitteleuropas. Er hat bei seinem Vater gelernt und machte sich vor 20 Jahren selbständig; 75-Stunden-Woche; ledig, drei Söhne |
| Immobilienmakler | 7.500 (-); |
Dirk Ziser, 40, ausgebildeter Immobilienwirt und Vermögensmanager, gründete vor 14 Jahren Ziser Immobilien in Riegel bei Freiburg, eine Mitarbeiterin; 50- bis 60-Stunden-Woche; ledig, ein Kind |
| Tauchlehrer | 7.100 (1200-2500) |
Nico Hüttmann, 36, arbeitet seit sieben Jahren als Tauchlehrer, ist Inhaber von drei Tauchschulen auf Fuerteventura, in der Türkei und Zypern; 19 Angestellte, 35- bis 40-Stunden-Woche; ledig |
| Physiotherapeut | 5.850 (1000-6000) |
Reiner Jochem, 45, seit 15 Jahren selbständig mit einer Kollegin und sieben Mitarbeitern in einer Koblenzer Gemeinschaftspraxis; 60-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Schuhmacher | 5.335 (2000-4000) |
Michael Lutz, 41, machte nach der kaufmännischen Berufsfachschule seinen Schuhmachermeister, seit 14 Jahren eigener Betrieb in Vaihingen/Enz; 60- bis 70-Stunden-Woche; verheiratet, ein Kind |
| Versicherungsberater | 5.300 (2500-12 500) |
Rüdiger Falken, 53, Versicherungskaufmann, Diplomvolkswirt und Sozialökonom; seit 19 Jahren Versicherungsberater mit Kanzlei in Hamburg; 60-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Illustrator | 5.165 (1750-12 000) |
Tim Weiffenbach, 39, machte nach dem Abitur sein Diplom als Kommunikationsdesigner, arbeitet seit 14 Jahren in Steinbach bei Frankfurt für Werbung und Zeitschriften; 48-Stunden-Woche; verheiratet, ein Kind |
| Heilpraktikerin | 5.000 (750-5000) |
Monika Gerhardus, 62, war zehn Jahre verbeamtete Lehrerin, machte sich 1983 als Heilpraktikerin in Schöneck (Hessen) selbständig; drei Halbtagskräfte, 60-Stunden-Woche; verheiratet, drei Kinder |
| Kürschner | 5.000 (-) |
Ulf Heinrich, 59, machte sich nach der Meisterprüfung 1976 mit einem Geschäft für Leder- und Pelzbekleidung in Hamburg selbständig; fünf Beschäftigte, 55-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Musiktherapeut | 5.000 (-) |
Heino Pleß-Adamczyk, 53, ließ sich nach dem Germanistikstudium zum Musiktherapeuten ausbilden; machte sich 2001 in Berlin selbständig; 50-Stunden-Woche; verheiratet, ein Kind |
| Architekt | 5.000 (2200-5000) |
Henning Wäsche, 66, betreibt mit einem Partner ein Architekturbüro in Pforzheim und beschäftigt drei weitere Architekten und drei Bürokräfte; 60-Stunden-Woche; ledig |
| Rätselmacher | 5.000 (-) |
Stefan Heine, 38, war nach Jura- und Betriebswirtschaftsstudium freier Marktforscher; erstellt jetzt mit drei Angestellten Rätsel für 150 Verlage; 60-Stunden-Woche; verheiratet, ein Kind |
| Ambulanter Pflegedienst | 4.800 (-) |
Ralf Geisel, 44, hat als gelernter Kranken- und OP-Pfleger seit 1992 mit seiner Frau einen ambulanten Pflegedienst in Frielendorf (Hessen) aufgebaut, 34 Beschäftigte; 52-Stunden-Woche; verheiratet, drei Kinder |
| Psychotherapeut | 4.750 (400-5000) |
Dr. Werner Weishaupt, 58, leitete nach Pädagogik- und Psychologiestudium eine Familienbildungsstätte, machte sich 1993 in Salzgitter selbständig; 50-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Innenarchitektin | 4.500 (-) |
Monika Vennekohl, 31, studierte nach dem Abitur Innenarchitektur und gründete vor drei Jahren mit einem Partner die Firma Conceptform in Hannover; 40-Stunden-Woche; verheiratet, ein Kind |
| Hausarzt | 4.300 (8300**) |
Dieter Schwochow, 58, arbeitete nach Medizinstudium und Facharztausbildung in einem Ärztehaus, seit 18 Jahren eigene Praxis in Berlin; drei Mitarbeiter, 65-Stunden-Woche; drei Kinder |
| Bauunternehmer | 4.200 (-) |
Martin Schuster, 42, übernahm 2002 mit einem Partner die insolvente „Müller-Bau" in Bad Urach bei Stuttgart, wo er als Bauingenieur angestellt war; sechs Beschäftigte, 60-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Landwirt | 4.165 (2100**) |
Dr. Dieter Backes, 55, Agrarökonom, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität, seit 21 Jahren Landwirt in Limburgerhof bei Mannheim; 70- bis 80-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Boutique-Inhaber | 4.100 (-) |
Norbert Kallas, 49, war zunächst 30 Jahre lang Handelsvertreter für Damenbekleidung, eröffnete dann zwei Boutiquen in Reutlingen und Stuttgart; 35- bis 40-Stunden-Woche; geschieden, drei Kinder |
| Fabrikant | 4.000 (-) |
Dieter Sieber, 52, Werkzeugmachermeister, machte sich 1985 mit einem Partner in einer Garage selbständig. Heute hat die Firma in Dotternhausen zehn Mitarbeiter; 50-Stunden-Woche; verheiratet, zwei Kinder |
| Marktforscher | 4.000 (-) |
Hannes Schreier, 31, gründete während des Soziologiestudiums seine erste Firma, heute hat er in Tübingen ein Institut für Marktforschung; ein Angestellter; 40-Stunden-Woche; ledig |
| Detektiv | 3.750 (2500-8300) |
Paul Malberg, 32, Volljurist und „geprüfter Detektiv", ist seit 2007 mit seiner Firma Proof-Management in Oberhausen als Wirtschaftsermittler tätig; 60-Stunden-Woche; ledig |
| * Brutto-Jahresgewinn vor Steuern pro Monat, laut Steuererklärung 2005, ** Durchschnitt, Quelle: Stern-Recherchen; Verdienstspannen laut Berufsverbänden und Branchenexperten | ||
Kostenstruktur bei Arztpraxen 2003 und 2007 durch das Statistische Bundesamt
Das Statistische Bundesamt führt in vierjährigem Turnus in ausgewählten Wirtschaftszweigen (u. a. bei Arztpraxen) repräsentative Untersuchungen zur Kostenstruktur durch.
Die letzte Untersuchung wurde in 2010 veröffentlicht. Dabei wurden zuletzt 6237 Arztpraxen in die Untersuchung einbezogen. Bei solch einer Kostenstrukturanalyse werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt und nach Fachgruppen (Hausarzt, Augenarzt, Neurologe,...) unterschieden.
Die Untersuchung zeigte, dass die Hausärzte zusammen mit Neurologen sowohl im Jahre 2003 als auch 2007 verglichen mit den anderen Arztgruppen an letzter Stelle der Einkommensskala lag. Zieht man die Summe der Aufwendungen von der Summe der Einnahmen ab, so erhält man den Reinertrag der Praxen. Der sog. Reinertrag der Hausarztpraxis lag 2003 bei ca. 103.000 € und in 2007 bei ca. 110.000 € und damit 6,7 % höher als in 2003. Da der Zeitraum 4 Jahre umspannt ergibt sich eine Steigerung des Reinertrages pro Jahr von durchschnittlich 1,6 %. Dies entspricht in etwa der jährlichen Inflationsrate.
In dieser Veröffentlichung des statistische Bundesamtes wurde eplixit darauf hingewiesen, dass der "Reinertrag nicht den betriebswirtschaftlichen Gewinn der Praxis darstellt, da u. a. Aufwendungen für eine Praxisübernahme (Ausgaben, die auf das Kalenderjahr 2007 entfallen und / oder Abschreibungen für das Kalenderjahr 2007 auf einen käuflich erworbenen Praxiswert) fehlen. Darüber hinaus sind sowohl die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und ihrer Familienangehörigen als auch die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen (Rentenversicherung) der Ärztinnen und Ärzte für das Jahr 2007 nicht berücksichtigt".
Dennoch wurde z.B. in der Presse bei der Wiedergabe dieser Untersuchung behauptet: "Der Reinertrag einer Arztpraxis ist in etwa mit dem Bruttogehalt (eines Angestellten) zu vergleichen".
Dieser Vergleich ist falsch, da der Angestellte keine Aufwendungen für die Errichtung seines Betriebes sowie weniger private Vorsorge leisten muss. Die Ausgabenseite bei Selbstständigen und Angestellten unterscheiden sich deutlich. Außerdem wurde das unternehmerische Risiko überhaupt nicht in den Vergleich mit einbezogen.
Man fragt sich:
Hat der recherchierende Journalist bei der Wiedergabe dieser Untersuchung nur schlampig gearbeitet oder war hier die Gier nach spektakulären Schlagzeilen zu groß ?
Da "Aufwendungen für eine Praxisübernahme"
Beträge von bis zu 100.000 € und mehr sein können, ist dies ein nicht unerheblicher Posten, der bei dieser Untersuchung schlicht fehlt. Der Selbstständige schafft sich seinen Arbeitsplatz selbst und muss dafür zunächst Kredite aufnehmen, die meist mit über 20 Jahren Laufzeit getilgt werden.
Die "Aufwendungen privater Natur"
, die ein selbstständiger Arzt zu leisten hat, unterscheiden sich von dem eines Angestellten
deutlich. Dennoch werden immer wieder nur die Einnahmen, aber nicht die Ausgaben des Selbstständigen mit denen eines Angestellten verglichen.
Die Renten-, Kranken
- und Pflegeversicherung bezahlt der Selbstständige für sich selbst, aber auch für seine Familie zu 100% aus eigener Tasche. Ein Angestellter zahlt nur die Hälfte der Beiträge zu Renten-, Kranken
- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte bezahlt sein Arbeitgeber. Auch die Familienangehörigen des Angestellten sind in der Regel komplett mitversichert.
Zusammengefasst geben die Zahlen des statistischen Bundesamtes
einen Hinweis auf das gesamte Bruttoarzthonorar, machen aber bezüglich des Nettohonorars keine Angaben. Zwar wurden die Einnahmen, aber nicht die Ausgaben vollständig erfasst.
Hinzu kommt, das diese Zahlen sämtliche Einnahmen aus gutachtlichen, privatärztlichen, betriebsärztlichen und kassenärztlichen Tätigkeiten erfasst. Es werden also verschiedene Einnahmequellen gemischt betrachtet und nicht nur die Einnahmen aus der GKV, die die Ärzte beklagen.
Private Aufwendungen
Der selbstständige Arzt benötigt z.B. eine Krankentagegeldversicherung:
Die meisten Arztpraxen werden in Form einer Einzelpraxis, d.h. mit einem Arzt geführt.
Sobald der Arzt krank wird, kann er seiner Arbeit nicht nachgehen und der Praxisbetrieb steht komplett still. Dies unterscheidet die Arztpraxis vom Handwerksbetrieb, wo z.B. ein Altgeselle die Arbeit übernehmen kann. In dieser Abwesenheitsphase hat der Arzt nicht nur keinen Verdienst, sondern jeder Krankheitstag erzeugt Unkosten, da die Gehälter der medizinischen Fachangestellten (im Durchschnitt 3) als auch Miete weiter bezahlt werden müssen. Die Tagegeldversicherung sollte also nicht nur das Nettoarzthonorar, sondern die täglichen Praxisgesamtkosten absichern, was entsprechend mehr kostet.
Ein Angestellter erhält im Krankheitsfall Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der Selbstständige aber nicht.
Seit kurzem werden im Bundesanzeiger die Gehälter der Kassenvorstände veröffentlicht. Der Vorstandsvorsitzende der Technikerkrankenkasse, Norbert Klusen, verdient 270.000 €, Herr Rebscher von der DAK 235.000 €. Das entspricht einem Monatslohn von 22.500 € bzw. 19.500 €. Hierbei handelt es sich wirklich um ein Bruttogehalt. Die Hälfte ihrer Sozialabgaben trägt zusätzlich noch der Arbeitgeber. Sollte die Krankenkasse Pleite gehen, haften diese Manager nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten. Investitionen mit eigenem Vermögen, Nachtdienste, Wochenddienste, Entscheidungen über Leben und Tod sind ihnen fremd. Ob sie über einen Dienstwagen oder andere geldwerte Vorteile verfügen, ist nicht bekannt.
Da es offensichtlich keine exakten und objektiven Zahlen über die tatsächlichen durchschnittlichen Ein- und Ausgaben, Wochenarbeitsstunden sowie sonstige Belastungen eines Hausarztes gibt, ist zu überlegen, ob das Problem der Beurteilung des "angemessenen" Honorars durch die GKV nicht auf eine andere Art zu ermitteln ist.
Könnte man nicht errechnen, was die GKV pro Patient und pro Monat für die Behandlung bei einem Hausarzt ausgibt ?
Hierzu liegen zumindest exakte Zahlen vor. Sind Sie Kassenpatient, so können Sie zumindestens beurteilen, ob die Leistungen Ihres Hausarztes den Preis, den die Kassen zahlen, wert bzw. angemessen sind.
GKV-Honorar
Eine aktuelle und präzise Berechnung des Arzthonorares ist aufgrund der Reformwut, der Feinheiten, der Ausnahmen und der Fachbegriffe schwer, kompliziert und unübersichtlich. An dieser Stelle soll stattdessen eine stark vereinfachte, aber dafür verständliche Berechnungsweise des GKV-Honorars aus dem Jahre 2010 wiedergegeben werden.
Grundlage aller Honorarberechnungen ist die Tatsache, das nach politischer Übereinkunft die Höhe eines Oberarztgehalts (im Krankenhaus) für einen niedergelassenen Arzt bei durchschnittlicher Arbeitszeit und Tätigkeit als angemessen und ausreichend angesehen wird und damit zunächst als Obergrenze definiert wird.
Man fragt sich dann als Hausarzt, warum nicht der Verdienst von selbstständigen Juristen, Architekten oder Steuerberatern auch auf das eines Richters oder Finanzbeamten begrenzt wird ?
Das ist eben das Monopol ! Jeder Arzt, der die Niederlassung plant, sollte also Wissen, dass er mit etwa 90 % seiner Arbeitszeit (90 % seiner Patienten sind in der GKV versichert) maximal das Gehalt eines Oberarztes erwirtschaften kann. Dies gilt ungeachtet seiner Qualifikation, seiner zukünftigen Investitionen oder sonstiger finanzieller Risiken. Es wird planwirtschaftlich von der Politik zugeteilt.
Zuständig für die Verteilung der gesetzlichen Krankenkassengelder an die niedergelassenen Ärzte ist die KV. Diese "Behörde" hat natürlich die genauen Zahlen (s.u.). Nach Angaben der KV Westfalen-Lippe verdiente ein Hausarzt im Jahre 2009 etwa 85 % und ein Organarzt 92 % eines durchschnittlichen Oberarztgehaltes, so dass die politischen Zielvorstellungen noch immer unterschritten wurden.
Honorartöpfe
Die Arzthonorierung im GKV-Bereich wird häufig reformiert und befindet sich im ständigen Fluss. Dabei wird immer in Budgets bzw. Honoratöpfe gedacht. Diese dienen der Ausgabenbegrenzung, den sie sind gedeckelt. Das heißt, durch Leistungsausweitung pro Patient (mehr Blutuntersuchungen, Sonographien) wird nicht mehr verdient.
Es werden neue Honorartöpfe ersonnen und alte Töpfe verschwinden. Die neuen Töpfe werden wiederum mit Geldern aus alten und anderen Töpfen gefüllt. Das Grundprinzip ist der Verschiebbahnhof. Eine Umverteilung der Gelder kombiniert mit neuer Namensgebung und den Versprechen, das alles besser wird. Wenn etwas gefördert wird, dann aber nur kostenneutral.
Der KV-Plusspunkt gibt Auskunft über Honorarzahlungen.
Details zum GKV-Honorar
Nun aber zum Kern.
Das Gesamthonorar, das der Hausarzt von der GKV bezieht, setzt sich zu etwa
- 70% aus dem Regelleistungsvolumen (RLV) und zu etwa
-
30 % aus den sog. "freien Leistungen" zusammen.
Vor kurzem ist noch ein neuer Topf, das qualitätsgebundene Zusatzvolumen
(QZV) dazugekommen, der sich aber prinzipiell wie die anderen Töpfe verhält, d.h. es wird gedeckelt und abgestaffelt.
Zunächst das RLV:
Mit den Regelleistungsvolumen (RLV) wollte der Gesetzgeber eine übermäßige Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit verhindern und damit die Ausgaben für Arzthonorare begrenzen. Das RLV entspricht einem Euro-Betrag, den der Arzt für jeden Patienten erhält. Für diesen Geldbetrag kann der Arzt und sein Personal medizinische Leistungen (Beratungen, Laboruntersuchungen, ...) erbringen.
Sämtliche medizinische Leistungen, die vom Wert her das RLV nicht überschreiten werden dann zu festen und vollen Preisen vergütet, wie sie in der Gebührenordnung (EBM) festgesetzt wurden.
Erbringt der Arzt aber mehr Leistungen als aus seinem Regelleistungsvolumen bezahlt werden können, erhält er diese darüber hinausgehenden Leistungen nicht oder nur zu einem deutlich niedrigeren Preis honoriert. Je mehr der Arzt sein RLV überzieht, umso mehr wird er auch abgestaffelt, so dass die letzten Leistungen praktisch gar nicht honoriert werden.
Beispiel RLV:
Angenommen, das RLV / pro Patient beträgt 35 € pro Quartal.
Der Arzt führt bei einem Patienten ein Belastungs-EKG für 19,78€ und ein Langzeit-EKG für 15,75 € durch. Er verursacht dadurch Kosten von 35,53 €.
Da das RLV um 53 Cent in diesen 3 Monaten überschritten wurde, werden diese 53 Cent nicht oder nur abgestaffelt vergütet, sofern er nicht einen anderen Patienten betreut, wo dass RLV noch nicht ausgeschöpft ist.
RLV-Berechnung:
Das Regelleistungsvolumen ist nicht nur als ein fester Geldbetrag an den Patienten, sondern ist auch an die Gesamtzahl der behandelten Patienten (im Jahr zuvor) geknüpft. Für die ersten 1200 behandelten Patienten im Quartal bekommt der Arzt das volle RLV (z.B. 35 €) pro Patient zugeteilt. Für alle weiteren Patienten wird das RLV pro Patient herabgesetzt. Ein Arzt, der überdurchschnittlich viele Patienten behandelt, wird somit in seinem RLV abgestaffelt und erhält ein durchschnittliches geringeres RLV pro Patient.
Die absolute Höhe des RLV, die ein Hausarzt zugewiesen bekommt, richtet sich nicht nach der Anzahl der Patienten, die er aktuell behandelt, sondern nach der Anzahl, die er im letzten Jahr behandelt hat. Hat sich die Patientenzahl z.B. wegen einer Grippewelle oder anderer Gründe in diesem Jahr um 10% erhöht, so wird dennoch die Patientenzahl des letzten Jahres für die absolute Berechnung des RLVs zugrundegelegt. Kurz gesagt, die Mehrarbeit durch die Grippewelle wird dem Arzt nicht vergütet. Er bleibt höchstens auf den Kosten für die Überstunden seiner MFAs sitzen. Somit haben wir hier eine weitere Spielart der Ausgabenbegrenzung. Versicherungstechnisch gesehen, wird in diesem Fall das Versicherungsrisiko bzw. Krankheitsrisiko auf den Arzt abgewälzt, was eigentlich die Versicherung zu leisten hätte.
Nicht alle, aber die meisten (~70%) medizinischen Leistungen des Praxisteams befinden sich innerhalb des RLV. Einen anderer Teil der möglichen medizinischen Leistungen (z.B. das Hautkrebs-Screening, Notfalldienste, DMP) unterliegt nicht dem RLV. Diese "freien Leistungen" werden jedoch durch die feste Obergrenze der Gesamtvergütung begrenzt. Wenn diese Leistungen vermehrt erbracht werden, sinkt der Wert der Leistung und damit die Vergütung pro Einzelleistung ab. (Beispiel: Nimmt die Anzahl der Hautkrebsvorsorgen um 10 % zu, so wird eben die Vergütung für die Hautkrebsvorsorge um etwa 10% gekürzt, damit keine nennenswerten Mehrausgaben entstehen.)
Zusammengefasst existieren bei der GKV verschiedene Ausgabentöpfe, die aber alle auf irgendeine Art gedeckelt sind, damit die Ausgaben für ambulante ärztliche Leistungen begrenzt werden. Das ganze ist im Detail sehr abstrakt und unübersichtlich, aber politisch so gewollt. Der GKV-Verdienst des Arztes soll letztlich in der Höhe eines Oberarztgehaltes liegen.
Wie sehen die konkreten Zahlen für einen Hausarzt aus ?:
Fasst man alle Budgets, Volumina und sonstige GKV-Vergütungen pro Jahr zusammen, so ergibt sich hieraus das GKV-Honorar/Jahr. Teilt man dies durch die Anzahl der Patienten und durch 12 Monate, so erhält man ein durchschnittliches
GKV-Honorar pro Patient und Monat.
In diesem üppigen Honorarbudget werden sämtliche Leistungen des Praxisteams also Ärzte und MFAs (Vorsorgeuntersuchungen, Blutentnahmen, Verbände, Laboruntersuchungen, Spritzen, Beratungen, Wundbehandlungen, Hausbesuche, Sonographien, Belastungs-EKG, Notfalldienste abends und nachts, an Werktagen und Wochenenden, Lungenfunktionsprüfungen, DMP-Programme,....) abgegolten. Dies Honorarbudget liegt hochgerechnet bei rund 15 € pro Patient pro Monat. Für diesen Betrag kann der Patient das Praxisteam ohne Mehrkosten so oft in Anspruch nehmen wie er will.
Die GKV bezahlt pro behandelten Versicherten pro Monat 15 € für die hausärztliche Versorgung durch das Praxisteam. Es handelt sich dabei um einen Flatrate-Tarif. Wachenend- und Nachtdienstedienste sind inklusive.
Übrigens bezahlt der Kassenpatient 22 % dieses Hausarzthonorarbudgets selbst mit der sog. "Praxisgebühr", die in Wirklichkeit eine zusätzliche Kassengebühr ist. Bei 15 Euro Budget/Monat handelt es sich nicht um den Gewinn, sondern um einen Bruttowert. Es müssen daher Strom, Wasser, Miete, Personalkosten, Berufshaftpflichtversicherungen, usw. (ca. 53 % Kostensatz) noch abgezogen werden. Es bleiben dann ca. 7 €/Patient/Monat Reingewinn übrig. Dies entspricht dem GKV-Reingewinn und nicht dem GKV-Nettogewinn. Von diesem Überschuss müssen dann noch Aufwendungen für Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und ihrer Familienangehörigen als auch die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen und die Tilgungen für Praxiskredite abgezogen werden, bevor man den Nettogewinn hat. Dieser liegt vermutlich bei 3-5 €/Monat je nach Schuldenlast und persönlicher Absicherung des Arztes. Das ist etwa der Nettogewinn, den ein Hausarzt für die einmonatige Betreuung eines Kassenpatienten erhält.
Beispiel Griechenland
In Griechenland gibt es den staatlichen Gesundheitsdienst.
Größter Kostenträger ist die Sozialversicherungsanstalt Idrima Kinonikon Asfalisseon (IKA), die mehr als 5,5 Mill. Menschen Versicherungsschutz bietet. Ein Allgemeinmediziner, der sich als IKA-Arzt niederlässt, erhält pro Patient beim ersten Kontakt 20 Euro und beim zweiten Besuch 10 Euro pro Monat. Der dritte und jeder weitere Besuch werden nicht mehr vergütet. Monatlich kann ein Arzt in Griechenland 30 Euro pro Patient abrechnen und auf das Quartal gerechnet hat der griechische Mediziner maximal 90 Euro pro Patient.
Über den Daumen gerechnet, kann ein griechischer Arzt doppelt so viel verdienen wie sein Kollege in Deutschland. Der griechische Arzt lebt dabei gänzlich ohne Furcht vor Regressen, denn er haftet nicht mit seinem Vermögen für die medikamentöse Therapie seiner Patienten. Den Sicherstellungsauftrag für die Nacht und das Wochenende kennen die Ärzte in Griechenland ebenso nicht.
Als nächstes müsste nun diskutiert werden, was der Hausarzt im Hinblick auf seine Ausbildung leistet, welche Verantwortung er trägt und was dafür eine angemesse Vergütung für Ihn und sein Praxisteam ist. Aber diese Anwort kann sich besser jeder Kassenpatient selbst beantworten.
Einzelleistungen nicht kostendeckend ?
Häufig wird von Ärzten beklagt, das die Gebührenordnung nicht betriebswirtschaftlich kalkuliert bzw. nicht kostendeckend ist. Wie ist das zu verstehen ?
Arzthonorare richten sich immer nach Gebührenordnungen. Medizinische Leistungen werden bei Kassenpatienten nach dem EBM, der Gebührenordnung für Kassenpatienten, abgerechnet.
Hier ein Auszug aus dem EBM für medizinische Leistungen:
| Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes | 15,58 € |
|---|---|
| Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse | 8,40€ |
| Aufzeichnung u. Auswertung Langzeit-EKG | 15,75€ |
| Rektoskopie | 8,40€ |
| Belastungs-EKG | 19,78€ |
| Hausbesuch d. Arzt innerhalb 2 km Umkreis | 15,40 € plus 1,40 € Wegegebühr |
| dringender Besuch Altenheim am selben Tag | 54,08 € |
| Hausbesuch durch eine Arzthelferin | 5,10 €, keine Wegekostenerstattung |
| Naht einer Platzwunde | 12,78 € |
| Langzeitblutdruckmessung | 7,70 € |
| Krankheitsbericht auf Verlangen der Krankenkasse | 4,38 € |
| Ruhe-EKG, Blutentnahmen, Spritzen, Beratungen, körperl. Untersuchung | im RLV enthalten, nicht extra vergütet |
Bei diesen Preisen ist zu beachten, das es sich um Bruttowerte handelt.
So müssen z.B. bei der Langzeitblutdruckmessung über 24 Stunden für 7,70 € noch die Kosten für Batterien und deren Beschaffung, Personalkosten für die Anlage und Auswertung des Gerätes (Papier- und Druckerkosten) abgezogen werden. Rechnet man den Verschleiß des Gerätes hinzu, ist die Gewinnmarge minimal oder gar negativ.
Die Kosten für die Anschaffung eines 24-Stunden-RR Messgerätes liegen ohne Computer und Drucker bei ca. 700 €. Es stellt sich zurecht die Frage, ob der EBM wirklich betriebswirtschaftlich kalkuliert worden ist.
Auffällig ist die hohe Vergütung für einen dringenden Hausbesuch im Altenheim am selben Tag. Diese Gebührenposition wurde in der Vergangenheit deutlich aufgewertet, um die Hausbesuche im Altenheim zu fördern. Hierbei ist jedoch zu beachten, das das hausärztliche Gesamtbudget pro Patient pro Quartal bei ca. 45 € liegt, so daß statt 54,08 € maximal 45 € bezahlt werden. Jede weitere Leistung bei diesem Patienten in diesem Quartal wird ebenfalls nicht mehr vergütet, außer der Arzt betreut noch andere Patienten, deren Budget noch nicht aufgebraucht ist. Denn die Budgets der Patienten können untereinander verrechnet werden.
In der Regel werden die Budgets von den Ärzten um 10- 20 % überschritten, so dass die in der Gebührenordnung veranschlagten 54.08 € nur auf dem Papier stehen und in Wahrheit doch nicht gezahlt werden.
