Allgemeiner Notfalldienst
Im Februar 2011 wurde der allgemeine ärztliche
Notfalldienst im
Westfalen-Lippe neu geregelt. Der ärztliche Notdienst ist für
die ambulante Versorgung der Patienten außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten der Arztpraxen zuständig. Er wird von allen niedergelassenen
Ärzten in OWL organisiert, getragen und bezahlt.
Die Reform des ärztlichen Notfalldienstes war nötig geworden,
da viele Ärzte in Westfalen-Lippe an ihre Leistungsgrenzen bei
der Aufrechterhaltung des Notdienstes gestoßen waren. Insbesondere
die hohe Dienstfrequenz in ländlichen Regionen war für die betroffene
Ärzte sehr belastend. Die Situation wird durch die Nachwuchsproblematik
zusehends verschärft. So ist in Westfalen-Lippe bereits heute
jeder vierte Hausarzt über 60 Jahre alt und wird in den kommenden
Jahren aus dem aktiven Arbeitsleben scheiden.
Von der Reform ausdrücklich nicht betroffen ist der Rettungsdienst, der für akut lebensbedrohliche Krankheiten zuständig und unter der Telefonnummer 112 zu erreichen ist.
Im Zuge der Reform wurden Notfalldienstbezirke vergrößert. So beinhaltet der Notfalldienstbezirk "Bielefeld/Halle" nun die grün in der Abbildung dargestellten Städte und Gemeinden.
Dieser grüne Bezirk wird von mehreren diensthabenden Ärzten
versorgt, die entweder als Fahrdienst unterwegs oder stationär
in einen der beiden Notfallpraxen tätig sind.
Hier sei noch einmal erwähnt, das der Notdienst für Notfälle
außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten zuständig ist. Mit
Notfällen sind nicht aufschiebbare Erkrankungen gemeint, die
den Patienten stark beeinträchtigen und ohne kurfristige ärztliche
Behandlung zu einer Verschlimmerung des Krankheitszustandes führen
würden.
Hiervon abzugrenzen sind die lebensbedrohlichen Notfälle.
Diese werden von den Krankenhäusern versorgt. Hier rufen Sie
bitte gleich den Rettungsdient (Tel: 112).
Für längerbestehende Erkrankungen oder Bagatellerkrankungen sollten
Sie werktags beim Hausarzt vorstellig werden.
Für ihre Probleme und Fragen steht nun eine neue und landesweit einheitliche Notfallnummer (0180 - 50 44 100; 14 ct/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/Minute) zur Verfügung. Sollten Sie aufgrund ihres Zustandes einen Hausbesuch benötigen, so wenden Sie sich ebenfalls an diese einheitliche Notfallnummer. Hier wird auch der Fahrdienst koordiniert.
Die Notfallpraxis ist hauptsächlich
für
die Versorgung der ambulanten Notfälle zuständig und entsprechend
ausgestattet. Hier arbeiten nur erfahrene Ärzte. Auch können
Sie die Notfallpraxis ohne Voranmeldung aufsuchen. Für unseren
Notfalldienstbezirk existieren 2 Notfallpraxen in Halle und Bielefeld.
Die nächste Notfallpraxis befindet sich im Gebäude der "alten"
Städtischen Kliniken Bielefeld-Mitte (roter Backsteinbau) und
zwar auf der Rückseite. Sie erreichen die Notfallpraxis am besten
über die Zufahrt des "neuen"
Städtischen Krankenhauses, Teutoburgerstr. 50, in Bielefeld.
Hier können Sie bequem im Parkhaus parken. Telefonisch erreichen
Sie die Notfallpraxis unter Tel. 0521/1369292.
Die Notfallpraxis ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- werktags von 18 bis 22 Uhr
- mittwochs und freitags von 13 bis 22 Uhr
- Wochenende und Feiertags von 8 bis 22 Uhr
Der Fahrdienst steht für die nicht transportfähigen Patienten zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:
- werktags von 18 bis 8 Uhr am Folgetag,
- Mittwoch- und Freitagnachmittag von 13 bis 8 Uhr am Folgetag sowie
- samstags, sonntags und feiertags von 8 bis 8 Uhr am Folgetag.
Ergänzend zum allgemeinen Notfalldienst gibt es auch drei fachgebundene
Notfalldienste: einen augenärztlichen Notfalldienst, einen HNO-Notfalldienst,
einen kinderärztlichen Notfalldienst.
Die diensthabenden Augen- und HNO-Ärzte erfahren Sie unter Tel:
0180 - 50 44 100, der kinderärztliche Notfalldienst findet in
Bielefeld in den Räumlichkeiten der Notfallpraxis (s.o.) statt.